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   OVG Saarland, 04.06.1991 - 2 R 12/90   

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https://dejure.org/1991,10865
OVG Saarland, 04.06.1991 - 2 R 12/90 (https://dejure.org/1991,10865)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.06.1991 - 2 R 12/90 (https://dejure.org/1991,10865)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 2 R 12/90 (https://dejure.org/1991,10865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abrißverfügung; Nachbarschutz; Ermessen; Ermessensreduzierung; Treu und Glauben

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01

    Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung

    In einer solchen Konstellation entfällt zwar nach der Rechtsprechung des Senats der Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten und erweist sich eine in Erfüllung eines solchen vermeintlichen Anspruches unter Annahme einer Ermessensreduzierung auf "Null" ergangene Entscheidung der Behörde zugunsten eines Einschreitens als ermessensfehlerhaft (vgl. zum Beispiel Urteile des Senats vom 14.6.1985 - 2 R 404/83 - und vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -).

    Denn es gehört gerade nicht zu den Aufgaben (und Möglichkeiten) der Bauaufsichtsbehörden privatrechtliche Rechtsverhältnisse von über ein Bauvorhaben zerstrittenen Nachbarn abschließend zu klären und zu beurteilen (vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.6.1985 - 2 R 404/83 -, vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 - und vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -).

  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.6.1985 - 2 R 404/83 -, SKZ 1985, 235 Leitsatz Nr. 19, wonach der Bauaufsichtsbehörde unter Ermessensgesichtspunkten die Befugnis einzuräumen sein soll, unter Hinweis auf "ungeklärte zivilrechtliche Vorfragen" auch bei einer nur möglichen Pflicht zur Hinnahme des Bauwerks durch den Nachbarn ein Einschreiten abzulehnen; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -, zur Pflicht der Bauaufsichtsbehörde, im Rahmen einer auf die Nachbarrechtsverletzung abhebenden Beseitigungsanordnung bei der Ermessensausübung zivilrechtliche Absprachen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu berücksichtigen).
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

    92, 137, Hessischer VGH, Beschluß vom 27. Januar 1989 - 4 TG 3800/88 - in BRS 49, Nr. 176, OVG Berlin, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - OVG 2 S 53.87 - in DÖV 88, 841, OVG Bremen, Beschluß vom 31. August 1987 - 1 B 61/87 - in BRS 47, Nr. 206 = DÖV 88, 354, OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Mai 1987 - 6 B 10/87 - in BRS 47, Nr. 199 = NVwZ 89, 170, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 2. Oktober 1987 - 11 B 1594/87 - in NVwZ 88, 369; OVG Saarland, Beschluß vom 4. Juni 1991 - 2 R 12/90 - n. v. sowie Bayerischer VGH, Beschluß vom 6. Februar 1980 - Nr. 14 Cs 1776/79 - in BayVBl. 80, 246 und Urteil vom 11. Januar 1989 - Nr. 8 B 83 A.1774 - in BayVBl. 90, 403; a.A. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 22. September 1989 - 5 S 30086/88 - in BRS 49, Nr. 228 = NVwZ 90, 480).
  • VG Würzburg, 10.10.2013 - W 5 K 11.1207

    Bescheidungsklage; Nutzungsuntersagung; Kulturraum in Feuerwehrstützpunkt; Disko-

    Schließlich hat das Landratsamt zumindest hinsichtlich der Diskoveranstaltungen im Verwaltungsverfahren ein Einschreiten zu Recht bereits aufgrund der Tatsache abgelehnt, dass der Kläger und der Beigeladene im Jahr 2004 einen zivilrechtlichen Vergleich über diese Art der Veranstaltungen abgeschlossen haben.Von einem (Ermessens- oder Rechts-)Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten kann nicht ausgegangen werden, wenn das Vorgehen des Nachbarn gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, wie z.B. dann, wenn die Abwehrrechte des betroffenen Nachbarn aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung untergegangen sind (OVG Saarlouis, U.v. 4.6.1991 Nr. 2 R 12/90; Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 RdNr. 492).
  • OVG Saarland, 10.08.1994 - 2 W 24/94

    Bindung an das Klagebegehren; Auslegung des Klageantrags; Beschwer; Beigeladener;

    Liegen die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen für ein im behördlichen Ermessen stehendes Einschreiten gegen eine bauliche Anlage oder deren Nutzung vor, so muß der insoweit Verantwortliche entsprechende Maßnahmen bis hin gegebenenfalls zur zwangsweisen Durchsetzung in aller Regel als ermessensgerecht auch dann hinnehmen, wenn es dazu an (unmißverständlichen) Erwägungen in dem betreffenden Bescheid fehlt (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats etwa mit Urteil vom 4.6.1991 - 2 R 12/90 -).
  • VG Neustadt, 27.10.2011 - 4 K 339/11

    Nachbaranspruch auf bauordnungsbehördliches Einschreiten bei zivilrechtlicher

    So ist auch ein Nachbar, der sich durch zivilrechtliche Vereinbarung verpflichtet hat, ein Bauvorhaben hinzunehmen, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehindert, gegenüber der Baubehörde einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen dieses Bauvorhaben zum Schutz seiner nachbarlichen Rechte geltend zu machen (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4. Juni 1991 - 2 R 12/90 -, juris).
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